Beurteilung Arbeitsunfähigkeit
Die ärztliche Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt in der Regel im Auftrag des Patienten, der Patientin. Ohne diese frühzeitige Mitteilung, spätestens zu Beginn einer Untersuchung in der Praxis, kann der Arzt oder die Ärztin diese Beurteilung nicht durchführen und somit nicht bescheinigen. Für eine solche Bescheinigung, welche im Rahmen der Kostenübernahmen durch die Krankenkasse für den Arbeitgeber ausgestellt wird, ist eine Erkrankung aus unserem Fachgebiet Voraussetzung. Daher ist bei einer Erstvorstellung in der Praxis die Diagnostik, sprich die Untersuchung dazu, wichtig.
Sie und Ihr Arbeitgeber stellen sehr wertvolle Informationsquellen dar, welche über die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes Auskunft geben können. Sie helfen mit Ihren Informationen zum Arbeitsplatz und dessen Anforderungen mit, genau zu beurteilen, welche Möglichkeiten am Arbeitsplatz bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit noch vorhanden sind, ob diese bereits versucht worden oder ob arbeitsplatzbezogene Stressoren vorhanden sind, welche die Genesung von einer Erkrankung behindern.
Unter Compasso – Eingliederungsprofil finden sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber ein ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil (REP), welches erlaubt, eine möglichst genaue Beurteilung der krankheitsbedingten Einschränkungen an Ihrem individuellen Arbeitsplatz vorzunehmen. Als unserer Patient oder unsere Patientin bitten wir Sie, den Arbeitgeber so früh wie möglich über das ressourcenorientierte Eingliederungsformular zu unterrichten. Durch diesen raschen zielgerichteten Informationsaustausch, helfen Sie auf Ihrer Seite mit, die Einschränkungsdauer zu verkürzen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.
Das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP) sollte vor allem bei länger andauernden (mehr als einen Monat) Arbeitsunfähigkeiten eingesetzt werden, sobald eine Teilarbeitsfähigkeit erzielt werden konnte. Auch das Casemanagement seitens der Taggeld- oder Unfallversicherer bzw. der IV Stelle kann den Arbeitgeber dazu anregen, das REP einzusetzen. Sie als Patient oder Patientin sind dann in diesem Prozess transparent eingebunden. Der Datenschutz bleibt gewahrt.
Ärztliche Beurteilungen der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit werden natürlich auch ohne dieses Formular durchgeführt. Sie bilden die Realsituation oftmals aber weniger genau ab.